Warum es den Titel gibt
Die Verwaltung von Wohnungseigentum war lange ein Beruf ohne Zugangsvoraussetzung. Wer ein Gewerbe anmeldete, durfte Gemeinschaften verwalten — unabhängig davon, ob er eine Jahresabrechnung aufstellen oder eine anfechtungssichere Beschlussvorlage formulieren konnte.
Mit der Reform des Wohnungseigentumsrechts hat der Gesetzgeber darauf reagiert und in § 26a WEG einen Nachweis eingeführt. Hintergrund ist der Umfang der Verantwortung: Eine Gemeinschaft überträgt ihrem Verwalter die Verwaltung erheblicher Vermögenswerte und die Vorbereitung von Beschlüssen, deren Fehler sie jahrelang beschäftigen können.
Was geprüft wird
Die Prüfung findet vor einer Industrie- und Handelskammer statt und deckt drei Felder ab, die in der Praxis zusammenwirken.
Rechtlich: Wohnungseigentumsgesetz, Beschlussfassung und ihre Grenzen, Pflichten des Verwalters, Grundzüge des Miet-, Bau- und Vertragsrechts. Kaufmännisch: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Rücklagenbildung, Zahlungsverkehr, Verwaltung von Gemeinschaftsvermögen. Technisch: Bauzustand beurteilen, Instandhaltung planen, Verkehrssicherheit, Energie- und Gebäudetechnik im Grundsatz.
Der Zuschnitt ist bewusst breit, weil die drei Felder in der Praxis nicht getrennt auftreten. Eine Sanierungsentscheidung ist gleichzeitig eine technische, eine finanzielle und eine beschlussrechtliche Frage.
Was Eigentümer daraus ableiten können
Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Das ist ein Individualanspruch — er hängt nicht davon ab, ob die Mehrheit das auch so sieht.
Der Titel ist gesetzlich geschützt. Wer ihn führt, ohne die Prüfung bestanden zu haben oder einem gleichgestellten Berufsabschluss zu unterliegen, führt ihn unzulässig. Für Gemeinschaften heißt das: Der Nachweis lässt sich einfach verlangen und vorlegen.
Was der Titel nicht leistet: Er sagt nichts über Erreichbarkeit, Sorgfalt im Tagesgeschäft oder die Qualität der Kommunikation. Er belegt Fachkenntnis, nicht Arbeitsweise. Beides sollte eine Gemeinschaft getrennt prüfen.
Servinity
Servinity ist zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG und verfügt über die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Beide Nachweise legen wir auf Anfrage vor.
