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WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung — was ist der Unterschied?

Kurz gesagt

Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum — Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Außenanlagen. Die Mietverwaltung arbeitet für einen einzelnen Eigentümer und kümmert sich um dessen vermietete Wohnung, also Mietvertrag, Mieteingang und Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter. Unterschiedliche Auftraggeber, unterschiedliche Rechtsgrundlagen, unterschiedliche Kostenträger.

Der entscheidende Unterschied: wer der Auftraggeber ist

Bei der WEG-Verwaltung ist der Auftraggeber die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Ganzes. Sie bestellt den Verwalter durch Beschluss, und sie trägt seine Vergütung gemeinschaftlich nach dem geltenden Verteilerschlüssel. Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz.

Bei der Mietverwaltung — auch Sondereigentumsverwaltung genannt — ist der Auftraggeber ein einzelner Eigentümer. Er beauftragt sie für seine Wohnung und bezahlt sie allein. Grundlage ist der Vertrag zwischen ihm und der Verwaltung, dazu das Mietrecht des BGB.

Daran hängt alles Weitere. Die WEG-Verwaltung darf und muss im Interesse der Gemeinschaft handeln, nicht im Interesse eines einzelnen Eigentümers. Die Mietverwaltung tut genau das Gegenteil: Sie vertritt die Interessen ihres Auftraggebers gegenüber Mieter und Gemeinschaft.

Was die WEG-Verwaltung tut

Sie stellt den Wirtschaftsplan auf und rechnet das Jahr ab. Sie beruft die Eigentümerversammlung ein, führt sie durch, protokolliert und setzt die Beschlüsse um. Sie führt die Beschlusssammlung, verwaltet das Gemeinschaftskonto und die Rücklage, schließt und überwacht Verträge mit Dienstleistern und Versorgern, koordiniert Instandhaltung und Handwerker und hält die Prüffristen technischer Anlagen ein.

Alles davon betrifft das gemeinschaftliche Eigentum. Was hinter der Wohnungstür passiert, gehört nicht dazu.

Was die Mietverwaltung tut

Sie sucht Mieter aus und schließt Mietverträge. Sie überwacht den Mieteingang und mahnt bei Rückstand. Sie erstellt die Betriebskostenabrechnung für den Mieter, nimmt Mängel im Sondereigentum auf und lässt sie beheben, begleitet Ein- und Auszüge und vertritt den Eigentümer gegenüber dem Mieter.

Diese Aufgaben fallen nur dort an, wo eine Wohnung vermietet ist. Ein selbstnutzender Eigentümer braucht sie nicht.

Wo beides zusammentrifft

In vielen Gemeinschaften gibt es beides parallel: eine WEG-Verwaltung für das gemeinschaftliche Eigentum und, bei vermieteten Einheiten, eine Mietverwaltung je Wohnung — oder einen Eigentümer, der das selbst übernimmt.

Reibung entsteht typischerweise an der Schnittstelle. Die Betriebskostenabrechnung des Mieters baut auf der Jahresabrechnung der Gemeinschaft auf: Kommt diese spät, verschiebt sich auch die Abrechnung gegenüber dem Mieter und damit möglicherweise eine Frist. Und bei Schäden ist nicht immer sofort klar, ob die Ursache im Gemeinschafts- oder im Sondereigentum liegt — davon hängt ab, wer zahlt.

Für vermietende Eigentümer ist deshalb eine WEG-Verwaltung wertvoll, die pünktlich und nachvollziehbar abrechnet. Genau darauf legen wir die Jahresabrechnung aus.

Was Servinity macht

Unser Kerngeschäft ist die WEG-Verwaltung: die vollumfängliche Verwaltung von Eigentümergemeinschaften, kaufmännisch und technisch. Darauf ist unsere Arbeitsweise ausgelegt, und dafür sind wir nach § 26a WEG zertifiziert.

Zur Mietverwaltung einzelner Einheiten sprechen Sie uns bitte direkt an — sie ist bei uns nachrangig und wird im Einzelfall abgestimmt.

Häufige Fragen

Brauchen wir beides?

Eine WEG-Verwaltung braucht jede Eigentümergemeinschaft — die gesetzlichen Pflichten wie Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und ordnungsgemäße Versammlung bestehen unabhängig von der Größe. Eine Mietverwaltung braucht nur, wer seine Wohnung vermietet und sich nicht selbst darum kümmern möchte.

Wer bezahlt die WEG-Verwaltung?

Die Gemeinschaft gemeinsam, verteilt nach dem geltenden Verteilerschlüssel. Die Vergütung ist Teil des Wirtschaftsplans. Die Mietverwaltung bezahlt dagegen der einzelne Eigentümer, der sie beauftragt hat.

Kann dieselbe Firma beides übernehmen?

Grundsätzlich ja, es ist in der Branche verbreitet. Man sollte sich dabei bewusst sein, dass die beiden Rollen unterschiedliche Interessen vertreten: die Gemeinschaft einerseits, einen einzelnen Eigentümer andererseits. Eine klare Trennung der Aufgaben und der Abrechnung ist deshalb wichtig.

Mein Mieter wartet auf die Betriebskostenabrechnung. Woran hängt das?

In der Regel an der Jahresabrechnung der Gemeinschaft, denn sie liefert die Zahlen für die umlagefähigen Kosten. Liegt sie nicht vor, lässt sich die Abrechnung gegenüber dem Mieter nicht abschließen. Eine pünktliche WEG-Jahresabrechnung ist deshalb für vermietende Eigentümer unmittelbar praktisch relevant.

Benjamin Gaied · Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG, Servinity Projects · Zuletzt aktualisiert am

Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Rechtsstand wieder und ist keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung eines konkreten Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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